AGB Buchung24

Anbieter: Palemoni Enterprises Ltd. (Marke „KI EVOLUTION"), Seferi 2, 7104 Aradippou, Larnaka, Zypern · Registernummer HE 443427 · vertreten durch Dr. Ronald Kandelhard, Geschäftsführer · Datenstandort Deutschland.

Dienst: „buchung24" (SaaS zur Vor-Erfassung und Aufbereitung buchhalterischer Daten).

Adressatenkreis: ausschließlich Unternehmer (gewerbliche/selbständige berufliche Tätigkeit, kein Konsumentenvertrag) — B2B.

§ 1 Anwendungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Vertragsbestandteil und gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Nutzers erkennt der Anbieter nicht an, es sei denn, der Anbieter hat deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Nutzern, die den Vertrag in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit abschließen (Unternehmer). Ein Vertragsschluss mit Konsumenten (Verbrauchern) ist nicht Gegenstand dieses Angebots; ein Konsumentenvertrag soll nicht zustande kommen. Der Nutzer bestätigt bei der Bestellung ausdrücklich, dass er den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit abschließt und nicht als Konsument handelt.

(3) Mit der Bestellung werden dem Nutzer diese AGB einschließlich des Auftragsverarbeitungsvertrages zur Kenntnis gegeben; der Nutzer bestätigt deren Geltung. Sie gelten damit umfassend für die Nutzung des Dienstes.

§ 2 Anbieter, Vertragspartner, Zahlungsabwicklung

(1) Anbieter und Betreiber des Dienstes „buchung24" ist die Palemoni Enterprises Ltd. (Marke „KI EVOLUTION"), Seferi 2, 7104 Aradippou, Larnaka, Zypern, Registernummer HE 443427, vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Ronald Kandelhard (nachfolgend „Anbieter").

(2) Die Abwicklung der Bestellung und der Zahlung erfolgt über die Verkaufsplattform Digistore24 (Digistore24 GmbH, St.-Godehard-Straße 32, 31139 Hildesheim). Digistore24 tritt insoweit als Wiederverkäufer (Reseller / Merchant of Record) auf und wird Vertragspartner des Nutzers für die Zahlungsabwicklung; die Bereitstellung und der Betrieb des Dienstes „buchung24" erfolgt durch den Anbieter nach Maßgabe dieser AGB. Es gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Digistore24 für die Zahlungsabwicklung.

(3) Die für Digistore24 hinterlegten Widerrufs-, Rückgabe- und Zahlungsregelungen bleiben unberührt.

§ 3 Gegenstand des Vertrages, Leistungsbeschreibung

(1) Der Anbieter stellt dem Nutzer den Software-Dienst „buchung24" als SaaS- bzw. Cloud-Lösung zur zeitweisen Nutzung über eine Internetverbindung zur Verfügung. Die Software wird auf Servern des Anbieters bzw. eines vom Anbieter beauftragten Dritten mit Datenstandort in Deutschland gehostet und ausgeführt; der Nutzer kann sie für die Dauer des Vertrages in ihrer jeweils aktuellen Version nutzen.

(2) „buchung24" unterstützt den Nutzer bei der Vor-Erfassung und Aufbereitung seiner buchhalterischen Daten. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere:

  1. den Eingang und die Sammlung von Belegen (Upload sowie — soweit vom Nutzer eingerichtet — Beleg-Eingang per E-Mail);
  2. die softwaregestützte, auch KI-gestützte Kategorisierung/Vor-Kontierung der Belege in Form nicht verbindlicher Vorschläge;
  3. die Aufbereitung der Daten zur Vorbereitung einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR);
  4. den Export der aufbereiteten Buchungsdaten in strukturierten Formaten (z. B. CSV) zur Weitergabe an den Steuerberater des Nutzers oder zur Weiterverarbeitung.

(3) Der konkrete Funktionsumfang bestimmt sich nach der bei Vertragsschluss aktuellen Leistungs-/Produktbeschreibung. Der Anbieter schuldet die Software in ihrer jeweils aktuellen Version, die zur Nutzung erforderliche Rechenleistung und den erforderlichen Speicherplatz auf einem über das Internet erreichbaren Server. Der Anbieter schuldet nicht die Datenverbindung zwischen den IT-Systemen des Nutzers und dem Übergabepunkt (Routerausgang des Rechenzentrums).

(4) Der Dienst kann optional Funktionen unter Einsatz von KI-Systemen Dritter (z. B. zur automatisierten Kategorisierung) anbieten. Eine Übermittlung von Beleginhalten an einen KI-Dienstleister außerhalb der EU erfolgt nur nach vorheriger, gesonderter und widerruflicher Einwilligung des Nutzers (Opt-in); ohne diese Einwilligung findet keine solche Übermittlung statt. Die Einzelheiten regeln die Datenschutzerklärung und der Auftragsverarbeitungsvertrag.

§ 4 Keine Steuer- oder Rechtsberatung, keine Hilfeleistung in Steuersachen

(1) „buchung24" ist ein Software-Werkzeug zur Unterstützung der eigenen Buchführung des Nutzers. Der Anbieter erbringt keine Steuerberatung, keine Rechtsberatung und keine geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen im Sinne des § 2 StBerG. Der Anbieter ist kein Steuerberater und keine Steuerberatungsgesellschaft. Die Bezugnahme auf das deutsche Steuerberatungsgesetz (StBerG) erfolgt bewusst auch bei Geltung Schweizer Rechts (§ 19): Der Vorbehalt geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen ist öffentlich-rechtliches Berufsrecht und gilt für Nutzer mit steuerlicher Tätigkeit in Deutschland unabhängig von der zivilrechtlichen Rechtswahl (Marktortrecht).

(2) Die inhaltliche Verantwortung für die Buchführung, die Kontierung, die Einnahmen-Überschuss-Rechnung, die Steuererklärungen und deren Richtigkeit und Vollständigkeit verbleibt ausschließlich beim Nutzer bzw. bei dessen Steuerberater. Die vom Dienst erzeugten Kategorisierungen und Auswertungen sind unverbindliche Vorschläge, die der Nutzer vor der Verwendung eigenverantwortlich zu prüfen und freizugeben hat.

(3) Der Anbieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass die softwaregestützten Vorschläge steuerlich oder handelsrechtlich zutreffend, vollständig oder für den konkreten Sachverhalt des Nutzers geeignet sind. Eine Verpflichtung des Nutzers zur Einschaltung eines Steuerberaters oder zur eigenen fachlichen Prüfung wird durch die Nutzung des Dienstes nicht ersetzt.

(4) Der Nutzer bleibt für die Einhaltung der für ihn geltenden steuer- und handelsrechtlichen Pflichten (insbesondere ordnungsgemäße Buchführung, Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern [GoBD], Aufbewahrungsfristen) selbst verantwortlich.

§ 5 Vertragsschluss

(1) Der Nutzer kann sich auf der Plattform des Anbieters registrieren. Der Vertrag über die Nutzung des Dienstes kommt durch die Bestellung des Nutzers und deren Annahme durch den Anbieter bzw. über die Verkaufsplattform (§ 2 Abs. 2) zustande. Anlässlich der Bestellung kann der Nutzer über gut ersichtliche Links

zur Kenntnis nehmen; die AGB werden in Textform zur Verfügung gestellt.

(2) Im Rahmen des Vertragsschlusses schließt der Nutzer zudem online einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO mit dem Anbieter ab (vgl. § 16). Der AVV ist Voraussetzung für die Verarbeitung personenbezogener Beleg-/Kundendaten.

(3) Da der Vertrag ausschließlich mit Unternehmern geschlossen wird, bestehen keine Ansprüche auf besondere technische Mittel zur Berichtigung von Eingabefehlern oder auf die Erteilung von Informationen, die das Gesetz allein zugunsten von Konsumenten vorsieht. Soweit derartige Mittel gleichwohl bereitgestellt werden, erfolgt dies ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.

§ 6 Testphase, Vertragslaufzeit, Kündigung

(1) Der Vertrag beginnt mit einer Testphase. Die Testphase läuft zwei (2) Wochen ab Vertragsschluss zu einem einmaligen Entgelt von 1,00 EUR netto.

(2) Sofern der Nutzer nicht bis zum Ende der Testphase kündigt, geht der Vertrag in ein fortlaufendes Abonnement über. Das Entgelt beträgt sodann 29,99 EUR netto pro Monat. Der Aktionspreis der Testphase verlängert sich nicht automatisch.

(3) Das Abonnement hat eine Laufzeit von einem Monat und verlängert sich jeweils um einen weiteren Monat, sofern es nicht mit einer Frist von einem Tag zum Ende des jeweiligen Abrechnungsmonats gekündigt wird (monatlich kündbar). Die Testphase kann jederzeit bis zu ihrem Ablauf gekündigt werden.

(4) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor bei erheblichem Zahlungsverzug, bei unwahren Angaben des Nutzers (§ 11 Abs. 1) oder bei schwerwiegenden Verstößen gegen § 12.

(5) Kündigungen bedürfen der Textform (z. B. über die Kontoverwaltung, über die Verkaufsplattform gemäß § 2 Abs. 2 oder per E-Mail).

(6) Zur Datensicherung und Datenherausgabe bei Vertragsende gilt § 17.

§ 7 Vergütung, Zahlung

(1) Die Vergütung ergibt sich aus der jeweils aktuellen Preisliste bzw. dem bei Bestellung angezeigten Preis (vgl. § 6). Alle Preise des Anbieters sind Nettopreise in Euro und verstehen sich zzgl. der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.

(2) Die Zahlung erfolgt auf dem bei der Bestellung vereinbarten Zahlungsweg über die Verkaufsplattform (§ 2 Abs. 2).

(3) Gerät der Nutzer mit der Zahlung in Verzug (Art. 102 OR), schuldet er Verzugszins nach Art. 104 OR. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

(4) Bei Zahlungsverzug kann der Anbieter ein Leistungsverweigerungsrecht ausüben und den Zugang des Nutzers zum Dienst vorübergehend sperren. Der Nutzer bleibt in diesem Fall zur Zahlung des Entgelts verpflichtet. Das Recht zur fristlosen Kündigung bei Zahlungsverzug (§ 6 Abs. 4) bleibt unberührt.

§ 8 Verfügbarkeit, Wartung, Höhere Gewalt

(1) Der Anbieter stellt dem Nutzer den Dienst am Übergabepunkt (Routerausgang des Rechenzentrums) mit einer im Jahresmittel angemessenen Verfügbarkeit zur Nutzung bereit. Eine bestimmte Verfügbarkeitsquote oder Reaktions-/Wiederherstellungszeit wird nur zugesichert, soweit dies ausdrücklich in einer gesonderten Leistungsbeschreibung vereinbart ist. In die Verfügbarkeit nicht eingerechnet werden Zeiten geplanter Wartung und Zeiten höherer Gewalt.

(2) Der Anbieter ist berechtigt, den Dienst insbesondere für Wartung, Pflege und Verbesserung sowie aus sonstigen für den Betriebsablauf erforderlichen Gründen vorübergehend einzuschränken oder zu unterbrechen. Der Anbieter wird dabei auf die berechtigten Belange der Nutzer angemessen Rücksicht nehmen und Wartungsarbeiten möglichst in nutzungsschwache Zeiten legen. Bei dringenden Störungen ist der Anbieter zur Fehlerbeseitigung auch außerhalb solcher Zeiten berechtigt.

(3) Der Nutzer soll Funktionsausfälle oder -störungen so schnell und präzise wie möglich mitteilen.

(4) Ist der Anbieter aufgrund höherer Gewalt zur Leistungserbringung nicht imstande, ruht seine Leistungspflicht, solange das Leistungshindernis andauert.

§ 9 Support

(1) Der Nutzer kann Unterstützung zur Bedienung des Dienstes im Rahmen der tatsächlich angebotenen Supportleistungen erhalten (insbesondere Hilfe-/FAQ-Bereich sowie Kontaktaufnahme in Textform). Ein Anspruch besteht nur auf die vom Anbieter tatsächlich aktuell angebotenen Supportleistungen.

(2) Der Anbieter kann die Supportleistung von einer ausreichenden Authentifizierung des Nutzers abhängig machen.

§ 10 Updates, Weiterentwicklung

(1) Der Anbieter entwickelt den Dienst laufend weiter. Verbesserungen und Updates im Rahmen der bisherigen Funktionalitäten sowie zur Anpassung an geänderte rechtliche oder technische Rahmenbedingungen werden dem Nutzer im Rahmen der Überlassung zur Verfügung gestellt.

(2) Der Nutzer hat keinen Anspruch auf bestimmte Weiterentwicklungen mit zusätzlichen Funktionen. Die Nutzung solcher Zusatzfunktionen kann der Anbieter von einer gesonderten Vereinbarung, insbesondere einer Anpassung der Vergütung, abhängig machen.

§ 11 Pflichten und Mitwirkung des Nutzers

(1) Der Nutzer ist verpflichtet, die für den Vertrag erforderlichen Daten (insbesondere Firma, Name, vollständige Anschrift, Kontaktdaten sowie Zahlungsdaten) vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben und aktuell zu halten. Bei unwahren Angaben kann der Anbieter aus wichtigem Grund fristlos kündigen.

(2) Der Nutzer erhält Zugangsdaten zum Dienst. Er hat diese vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen und den Anbieter unverzüglich zu informieren, wenn er Anhaltspunkte für einen unbefugten Zugriff hat.

(3) Der Nutzer ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm hochgeladenen bzw. per E-Mail eingespeisten Belege und Daten selbst verantwortlich, einschließlich etwaig darin enthaltener personenbezogener Daten Dritter (§ 16).

(4) Der Nutzer bleibt für die Erfüllung seiner steuer- und handelsrechtlichen Pflichten (insbesondere GoBD, Aufbewahrungsfristen) selbst verantwortlich (§ 4 Abs. 4). Der Nutzer ist gehalten, die im Dienst gespeicherten Daten regelmäßig zu exportieren und für seine eigenen Aufbewahrungszwecke zu sichern (§ 17).

§ 12 Verbotene Nutzungen

(1) Dem Nutzer ist untersagt, den Dienst übermäßig, missbräuchlich oder in einer den Betrieb störenden Weise zu nutzen.

(2) Dem Nutzer ist untersagt, den Dienst oder die Server, auf denen er betrieben wird, mit schädlichem Code (z. B. Viren, Würmern, Trojanern) zu infizieren oder eine solche Nutzung fahrlässig zu ermöglichen.

(3) Eine Weitergabe, Untervermietung, Unterlizenzierung oder sonstige Überlassung des Zugangs oder der Software an Dritte ist ohne ausdrückliche Vereinbarung nicht gestattet.

§ 13 Gewährleistung

(1) Der Anbieter leistet nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen Gewähr für die Software, soweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist, und nur im Rahmen der von ihm angebotenen und beschriebenen Eigenschaften. Der Anbieter leistet keine Gewähr dafür, dass der Dienst den individuellen Interessen oder betrieblichen Besonderheiten des Nutzers entspricht, soweit kein entsprechendes Verschulden des Anbieters vorliegt. Die Haftungsabgrenzung nach § 4 bleibt unberührt.

(2) Eine verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für bei Vertragsschluss bereits vorhandene (anfängliche) Mängel ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Für anfängliche Mängel haftet der Anbieter nur, wenn er den Mangel kannte oder kennen musste und den Nutzer nicht entsprechend informiert hat.

(3) Der Nutzer hat keine Ansprüche wegen Mängeln, die darauf beruhen, dass er den Dienst unter nicht vereinbarten Einsatzbedingungen, in einer nicht vereinbarten Systemumgebung oder unter Verstoß gegen § 12 nutzt oder selbst bzw. durch Dritte nachteilig verändert hat.

(4) Der Nutzer ist verpflichtet, Mängel nachvollziehbar und detailliert zu melden (insbesondere Arbeitsschritte, Erscheinungsbild und Auswirkungen) und den Anbieter in zumutbarem Umfang bei der Mängelbeseitigung zu unterstützen.

(5) Die Behebung von Mängeln erfolgt innerhalb der Geschäftszeiten des Anbieters durch kostenfreie Nachbesserung; hierfür steht dem Anbieter eine angemessene Frist zu.

(6) Ansprüche des Nutzers wegen Sach- und/oder Rechtsmängeln verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen (Art. 210 OR). Eine vertragliche Verkürzung der gesetzlichen Verjährungsfrist wird nicht vereinbart; die Schranke des Art. 129 OR bleibt unberührt. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters sowie bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gelten in jedem Fall die gesetzlichen Verjährungsfristen.

§ 14 Haftung

(1) Der Anbieter haftet – gleich aus welchem Rechtsgrund – unbeschränkt für eigenen Vorsatz und eigene grobe Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, bei Ansprüchen nach dem Produktehaftpflichtgesetz (PrHG) sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie. Eine Wegbedingung der Haftung für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit ist nach Art. 100 Abs. 1 OR nichtig.

(2) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters für leichte Fahrlässigkeit – gleich aus welchem Rechtsgrund und auch bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten – vollständig ausgeschlossen.

(3) Für das Verhalten seiner Hilfspersonen (Art. 101 OR), insbesondere Arbeitnehmer, Hosting- und Cloud-Dienstleister, Auftragsverarbeiter im Sinne des § 16 sowie sonstige Subunternehmer, wird die Haftung des Anbieters nach Art. 101 Abs. 2 OR – auch für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz der Hilfsperson – ausgeschlossen. Unberührt bleibt die Haftung des Anbieters für eigenes Auswahl-, Instruktions- oder Überwachungsverschulden nach Massgabe der Absätze 1 und 2. Der Betrieb des Dienstes ist kein obrigkeitlich konzessioniertes Gewerbe im Sinne von Art. 100 Abs. 2, Art. 101 Abs. 3 OR.

(4) Soweit der Anbieter nach den vorstehenden Absätzen haftet, ist die Höhe seiner Haftung – ausgenommen die Fälle des Absatzes 1 (Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Anbieters, Personenschäden, PrHG, Garantie) – begrenzt auf das Entgelt, das der Nutzer in den zwölf (12) Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis für den Dienst gezahlt hat.

(5) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nach den vorstehenden Grundsätzen nur in dem Umfang, in dem der Nutzer seine Daten ordnungsgemäss gesichert hat und der Schaden auch bei ordnungsgemässer Datensicherung eingetreten wäre; § 11 Abs. 4 und § 17 bleiben unberührt.

(6) Der Nutzer bestätigt bei der Bestellung ausdrücklich, auf die vorstehende Haftungsbeschränkung – insbesondere den Ausschluss der Haftung für leichte Fahrlässigkeit auch bei wesentlichen Vertragspflichten, den Ausschluss der Hilfspersonenhaftung und die betragsmässige Begrenzung – gesondert hingewiesen worden zu sein.

§ 15 Nutzungsrechte, Urheberrechte des Anbieters

(1) Der Anbieter räumt dem Nutzer für die Dauer des Vertrages das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht zur vertragsgemäßen Nutzung des Dienstes ein.

(2) Soweit nicht gesetzlich erlaubt, ist es dem Nutzer insbesondere untersagt, die Software zu bearbeiten, zu dekompilieren, einem Reverse-Engineering zu unterziehen, über den vertragsgemäßen Gebrauch hinaus zu vervielfältigen oder Schutzrechtsvermerke des Anbieters zu entfernen oder zu verändern.

(3) Die vom Nutzer eingespeisten sowie die vom Dienst daraus erzeugten Daten verbleiben im Eigentum bzw. in der Verfügungsbefugnis des Nutzers. Der Anbieter ist insoweit ausschließlich Auftragsverarbeiter (§ 16).

§ 16 Datenschutz, Auftragsverarbeitung

(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe der Datenschutzerklärung und des Auftragsverarbeitungsvertrages (AVV). Hinsichtlich der vom Nutzer eingespeisten Beleg- und Kundendaten ist der Nutzer Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO und der Anbieter Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 4 Nr. 8 DSGVO. Für diese Verarbeitung gilt der zwischen den Parteien geschlossene AVV nach Art. 28 DSGVO vorrangig. Der Anbieter unterliegt als in der Schweiz ansässige Stelle zusätzlich dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG); die Bearbeitung im Auftrag richtet sich insoweit auch nach Art. 9 DSG. Welches Datenschutzregime anwendbar ist, bestimmt sich nach dem jeweiligen räumlichen Anwendungsbereich (Marktortrecht) und wird durch die Rechtswahl in § 19 nicht berührt.

(2) Der Abschluss des AVV ist Voraussetzung für die Verarbeitung personenbezogener Beleg-/Kundendaten. Der Nutzer ist allein dafür verantwortlich, dass er die von ihm eingespeisten Daten rechtmäßig erhoben hat und zur Übermittlung an den Anbieter berechtigt ist. Der Nutzer stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer vom Nutzer zu vertretenden unrechtmäßigen Datenverarbeitung folgen.

(3) Die Verarbeitung und Speicherung der Beleg-/Kundendaten erfolgt auf Servern mit Standort in Deutschland. Der Sitz des Anbieters befindet sich in der Schweiz; die Schweiz ist von der EU-Kommission als Land mit angemessenem Datenschutzniveau anerkannt (Angemessenheitsbeschluss).

(4) Eine Übermittlung von Beleginhalten an einen KI-Dienstleister in einem Drittland erfolgt nur auf Grundlage einer gesonderten, informierten, aktiven und jederzeit widerruflichen Einwilligung des Nutzers (Opt-in) und nur bei Vorliegen einer wirksamen Übermittlungsgrundlage. Ohne Opt-in findet keine solche Übermittlung statt. Einzelheiten regeln Datenschutzerklärung und AVV.

(5) Für die eigenen Vertrags- und Abrechnungsdaten des Nutzers ist der Anbieter (bzw. die Verkaufsplattform gemäß § 2 Abs. 2 im Rahmen der Zahlungsabwicklung) Verantwortlicher; insoweit gilt die Datenschutzerklärung.

§ 17 Datensicherung, Datenherausgabe bei Vertragsende

(1) Der Anbieter sichert die Daten des Nutzers im Rahmen des ordnungsgemäßen Betriebs regelmäßig. Dies entbindet den Nutzer nicht von seiner eigenen Verantwortung zur Datensicherung.

(2) Der Nutzer kann seine im Dienst gespeicherten Daten, soweit technisch vorgesehen, jederzeit in einem gängigen, maschinenlesbaren Format exportieren. Im Hinblick auf seine steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungspflichten ist der Nutzer gehalten, seine Daten regelmäßig zu exportieren und selbst aufzubewahren.

(3) Nach Beendigung des Vertrages stellt der Anbieter dem Nutzer die Daten für einen angemessenen Zeitraum zum Export bereit und löscht bzw. gibt die Daten anschließend nach Maßgabe des AVV zurück oder löscht sie, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

§ 18 Streitbeilegung, Mediation

(1) Bei Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung streben die Parteien zunächst eine gütliche Lösung an. Kommt eine Einigung nicht zustande, verpflichten sie sich, vor Anrufung der Gerichte ihre Differenzen in einer Mediation zu schlichten. Unberührt bleibt die Möglichkeit des einstweiligen Rechtsschutzes.

(2) Beantragt eine Partei eine Mediation, sind beide Parteien verpflichtet, sich innerhalb von acht Tagen auf einen Mediator zu einigen. Kommt die Einigung nicht fristgerecht zustande, wird auf Antrag einer Partei ein anwaltlicher Mediator – vorzugsweise ein Mediator, der Online-Mediation anbietet – für die Parteien bindend bestimmt. Die Mediationssprache ist Deutsch, sofern sich die Parteien nicht auf eine andere Sprache einigen.

(3) Der Rechtsweg ist erst zulässig, wenn die Mediation gescheitert ist, weil (a) die Parteien sie einvernehmlich für beendet erklären, (b) eine Partei nach der ersten Sitzung weitere Verhandlungen verweigert, (c) der Mediator die Mediation für gescheitert erklärt oder (d) binnen drei Monaten nach Beginn der ersten Sitzung keine Einigung zustande kommt, sofern die Parteien die Frist nicht einvernehmlich verlängern.

(4) Die Kosten einer erfolglosen Mediation tragen die Parteien gegenüber dem Mediator intern hälftig; die Geltendmachung als Rechtsverfolgungskosten in einem anschließenden Verfahren bleibt unberührt.

§ 19 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht, Änderungen

(1) Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters.

(2) Für sämtliche gegenwärtigen und künftigen Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung mit einem Nutzer, der den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit abschließt (Unternehmer), ist ausschließlicher Gerichtsstand Zürich (Schweiz). Diese Gerichtsstandsvereinbarung stützt sich im Binnenverhältnis auf Art. 17 der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO) und im internationalen Verhältnis, insbesondere gegenüber Nutzern mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Lugano-Übereinkommens (u. a. Deutschland), auf Art. 23 des Übereinkommens über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (LugÜ). Der Anbieter ist jedoch berechtigt, den Nutzer auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand (Sitz) zu belangen. Zwingende Gerichtsstände bleiben unberührt.

(3) Für alle Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt ausschließlich Schweizer Recht (insbesondere Obligationenrecht und Zivilgesetzbuch) unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und unter Ausschluss der Verweisungsnormen des Schweizerischen Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht (IPRG), soweit diese auf ein anderes Recht verweisen. Öffentlich-rechtliche und sonstige zwingende Vorschriften, die am Tätigkeits- oder Sitzort des Nutzers unabhängig von der Rechtswahl gelten (Marktortrecht), bleiben unberührt (vgl. § 4, § 16).

(4) Führen schwerwiegende, nicht beeinflussbare Gründe zu einer unvorhersehbaren Änderung der in diesen AGB geregelten Vertragsinhalte (nicht der Hauptleistungen), und überwiegen die Interessen des Anbieters an einer Anpassung die typisierten Interessen des Nutzers, ist der Anbieter berechtigt, diese AGB zu ändern, soweit gesetzlich nicht bereits eine Regelung für den Anpassungsbedarf besteht.

(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.


Stand: 09.08.2026 · Palemoni Enterprises Ltd. · Siehe auch Impressum und Datenschutzerklärung.